Beschreibung

Als CPL (Commercial Pilot Licence) wird die Berufspilotenlizenz bezeichnet.

Sie erlaubt dem Piloten, beruflich und gewerbsmässig (d. h. als Pilot gegen Bezahlung) Flüge durchzuführen. Diese Berechtigung kann nach 150 Flugstunden bei durchgehender oder 200 Flugstunden modularer Ausbildung erworben werden.

Die CPL berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen aller eingetragener Muster als Pilot in Command (verantwortlicher Flugzeugführer), sofern der Flugzeugtyp von nur einem Piloten betrieben werden darf. Dieses Recht ist jedoch in Bezug auf Wetterbedingungen und Flugerfahrung sehr eingeschränkt.

Für Luftfahrzeuge, bei denen mindestens zwei Piloten vorgeschrieben sind (MPA, Multi Pilot Aeroplane), ist für den Pilot in Command (PIC) eine ATPL als Pilotenlizenz vorgeschrieben. Der Erste Offizier benötigt eine CPL sowie eine Instrumentenflugberechtigung IR (Instrument Rating) und muss die ATPL-Theorieprüfung erfolgreich abgelegt haben. Nach Erfüllen der gesetzlichen Minima sowie bestehen eines Checkflugs kann diese Form der CPL (frozen ATPL) in eine reguläre ATPL umgeschrieben werden.

Die CPL kann um mehrere Ratings, zum Beispiel durch eine Instrumentenflugberechtigung oder ein Multi-Engine-Rating (MEP – multi engine piston) für Kolbenmotoren erweitert werden.

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