Beschreibung
Die Instrumentenflugberechtigung (en. Instrument Rating, Abk.: IR) berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen nach Instrumentenflugregeln (en. Instrument Flight Rules, Abk.: IFR genannt). Sie kann als eine Zusatzausbildung von Privatpiloten PPL oder Berufspiloten CPL nach einer entsprechenden Ausbildung und Prüfung erworben werden. Die Berechtigung muss jährlich mit einem Proficiency-Check erneuert werden. Der Proficiency-Check kann auch gleichzeitig das SEP Class Rating verlängern.
VARIANTEN
Die Instrumentenflugberechtigung kann in 3 verschiedenen Varianten erworben werden:
- IR (A) – volle Instrumentenflugberechtigung, kann auf höheren Lizenzstufen (z.B. ATP) verwendet werden, NIT zwingend.
- CB-IR (A) – „Competency Based“ IR, volle Instrumentenflugberechtigung, kann auf stufe PPL und CPL verwendet werden, ohne NIT nur bei Tag
- EIR (A) – „Enroute Instrument Rating“, berechtigt zum Instrumentenflug nur in der enroute-Phase eines Fluges, ohne NIT nur bei Tag. Nur gültig im EASA-Raum.
Ausbildungskategorie
Ausbildung Details
- Prüfung: Theorietest und praktischer Skilltest
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